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Neues Verpackungsgesetz

Wir bieten Ihnen gesetzeskonforme Produkte


Der Bundesrat hat im Dezember 2020 final über das Verbot von leichten Kunststofftragetaschen entschieden. Ab Januar 2022 dürfen keine leichten Kunststofftragetaschen mehr verkauft werden. Dieses Verbot wird als Ergänzung in das Verpackungsgesetz aufgenommen.

Betroffene Produkte

„Letztvertreibern ist das Inverkehrbringen von Kunststofftragetaschen, mit oder ohne Tragegriff, mit einer Wandstärke von weniger als 50 Mikrometern, die dazu bestimmt sind, in der Verkaufsstelle mit Waren gefüllt zu werden, verboten. Satz 1 gilt nicht für Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von weniger als 15 Mikrometern (...).“

Ab wann gilt die neue Regelung?

Gültigkeit ab 01.01.22, bis zu diesem Zeitpunkt können Restbestände abverkauft werden.

Ausnahmen

  • Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von weniger als 15 Mikrometern, die aus Hygienegründen erforderlich sind oder als Erstverpackung für lose Lebensmittel vorgesehen sind.
  • Tragetaschen, die in der Lieferkette bereits vor der Verkaufsstelle mit Ware befüllt wurden.
  • Kunststofftragetaschen ab 50 Mikrometern
  • Sichtfensterbeutel

Das Verbot gilt auch für Tüten und Beutel ohne Tragegriff/Trageloch oder sonstiger Tragehilfe und auch für biobasierte oder biologisch abbaubare Produkte.

Wir haben unser Sortiment bereits umgestellt und bieten Ihnen ab November 2021 gesetzeskonforme Alternativen an.

NEU Mehrwegtragetaschen aus PP-Vlies

 

Die Angaben sind unverbindlich und stellen keine Rechtsgrundlage dar.

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